Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung sind integraler Bestandteil jeglicher vertraglicher Rechtsbeziehung zwischen Passagieren bzw. Kunden und der Firma Rhyschiffli. Sie sind für jede Form des Vertragsabschlusses gültig. Durch seine Buchung bestätigt der Kunde die vorbehaltlose und vollumfängliche Annahme dieser AGB.

Fahrbereitschaft und Betriebsunterbruch

Die Fahrten werden bei jedem Wetter durchgeführt ausser bei Sturm, Hochwasser und Schifffahrtssperrungen. Bei technischen oder anderen Problemen kann die Fahrt durch den Schiffsführer bis vor Fahrtbeginn abgesagt werden. In diesem Fall entstehen für die buchende Vertragspartei keine Kosten. Bei Schleusenfahrten können keine exakten Zeiten garantiert werden. Es kann zu Verzögerungen bei der Ankunft kommen. Die Firma Rhyschiffli übernimmt in Fällen solcher Betriebsunterbrüche bzw. Verzögerungen keine Haftung und wird vom Kunden von jeglicher Ersatzpflicht freigestellt.

Annulationen

Abmeldungen bis 3 Wochen vor der gebuchten Fahrt sind kostenlos. Die folgenden Kosten werden dem Kunden für kurzfristigere Annulationen berechnet:

  • Bis zu 2 Wochen vor dem Anlass: 50 % des Gesamtpreises
  • Bis zu 1 Woche vor dem Anlass: 75 % des Gesamtpreises
  • Die letzten 6 Tage vor dem Anlass: 100% des Gesamtpreises

Erscheint der Kunde nicht gemäss den Vereinbarungen (zum richtigen Zeitpunkt am Abfahrtsort) hat er 100 % des gesamten Preises (inklusive vorbestellte Konsumationen) zu bezahlen. In Sonderfällen wird dem Kunden entgegengekommen.

Wartezeit

Erscheint der Kunde verspätet, kann der Schiffsführer nach Möglichkeit die Fahrt zu einem Aufpreis verlängern (dabei gelten die normalen Fahrpreise) oder die Fahrt muss zum vereinbarten Zeitpunkt beendet werden.

Bezahlung

Die von der Firma Rhyschiffli publizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Der Kunde hat am Ende des gebuchten Anlasses den Preis für die Fahrt und die Konsumationen in bar zu bezahlen. Ausnahmen werden genehmigt gemäss vorangegangener schriftlicher Vereinbarung.

Bei Rechnungsstellung wird für den zusätzlichen administrativen Aufwand CHF 10.– berechnet. Die Rechnung ist innerhalb 30 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Bei Zahlungsverzug entstehen Mahngebühren (1. Mahnung: CHF 25.– , 2. Mahnung CHF 50.–).

Konsumation

Bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken wird ein Zapfengeld von CHF 5.– pro Person berechnet (nach Absprache mit dem Schiffsführer).

Haftung

Die Firma Rhyschiffli lehnt bei Unfällen oder verloren gegangenen Gegenstände während der Zeit auf dem Schiff jegliche Haftung ab.

Änderung der AGB

Die Firma Rhyschiffli kann diese AGB jederzeit anpassen und ändern. Der Kunde kann dies mittels entsprechender Publikation auf der Website überprüfen.

Gerichtstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma Rhyschiffli ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Basel.

Stand 04.02.2024